Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) umfasst Geld- und Sachleistungen für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Es hat das Ziel, diese Kinder zu fördern und zu unterstützen.
Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren (Teilhabe: unter 18 Jahren) können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, sofern sie einen Anspruch haben auf:
SGB II Leistungen (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld)
SGB XII Leistungen (Sozialhilfe)
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
oder
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Es gibt Leistungen aus den Bereichen:
Übernahme der Kosten einer angemessenen Lernförderung (Nachhilfe)
150 Euro pro Jahr für den persönlichen Schulbedarf (Hefte, Stifte, Kopiergeld, Schulranzen)
Übernahme der Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Übernahme der Kosten für Klassenfahrten und eintägige Ausflüge
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten einen Beitrag von 15€ monatlich. Dieser kann für Vereinsbeträge, Spielkurse, Musik- oder Kunstunterricht, Teilnahme an Ferienfreizeiten und Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt werden.
Gerne stehe ich Ihnen zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.